Räum- und Streupflicht für Hausbesitzer

Zum Winter gehört ja, zumindest phasenweise, meistens auch Schnee. Während sich Wintersportler und Kinder darüber freuen, kann er für Hausbesitzer schnell zum Ärgernis werden. In Deutschland besteht vom Gesetz her eine Räum- und Streupflicht, der jeder Bürger nachzukommen hat.

Wenn es um Schnee oder gar Glatteis vor dem eigenen Haus geht, ist mit dem deutschen Gesetz nicht zu spaßen, denn bei Missachtung der Pflichten wird es durchaus teuer. Deshalb sollte sich jeder Hausbesitzer rechtzeitig auf den Winter einstellen, und alle notwendigen Utensilien griffbereit haben.

snow-blower-584380_1280Berufstätigkeit entbindet Mieter nicht von ihrer Pflicht

Viele freuen sich über ordentlich Schnee im Winter, doch für Hausbesitzer und Mieter kann seine Beseitigung zur lästigen Pflicht werden. Es gibt für alle Privathaushalte eine klare gesetzliche Vorgabe, die besagt, dass man seinen Verpflichtungen bereits ab 7 Uhr nachzukommen hat.

Auch wenn man um diese Uhrzeit bereits arbeiten muss, gilt das nicht etwa als Ausrede. Ist man ab 7 Uhr selbst verhindert, so hat man andere Personen mit diesen Aufgaben zu beauftragen.

Hat man eine Wohnung vermietet, so ist der Mieter für das Schneeräumen und Streuen verantwortlich. Ist das aus beruflichen Gründen nicht möglich, so muss ein Räumdienst sich darum kümmern.

Auch die Pflichten des Vermieters sind klar geregelt

Das entbindet den Vermieter jedoch nicht automatisch von seiner Pflicht, er muss sich regelmäßig davon überzeugen, dass die Arbeiten auch ordentlich ausgeführt werden. Allerdings müssen diese Pflichten auch im Mietvertrag eindeutig geregelt sein.

Der Hauseigentümer ist verpflichtet, den Mietern entsprechende Utensilien zur Verfügung zu stellen. So müssen eine Schneeschaufel und Streugut immer bereit stehen, so dass die Mieter auch in der Lage sind die Gehwege und Zuwege zu räumen. Hier reicht zum Beispiel eine einfach Schneeschaufel aus dem Baumarkt aus, vielleicht sollte man auch einen Besen zur Verfügung stellen, ein Reisigbesen eignet sich hier besonders gut. Eine Schneefrese wird man in Deutschland wohl eher nicht benötigen. Natürlich kann man die Utensilien auch im Internet kaufen, zum Beispiel im Baumarkt Shop LAYER.

Wohnen mehrere Parteien in einem Haus, so ist nicht etwa immer der Haushalt im Erdgeschoss für den Winterdienst zuständig. Es ist ratsam einen Übersichtsplan anzufertigen, und diesen für alle Bewohner sichtbar im Treppenhaus aufzuhängen.

Das gehört zur gesetzlich festgelegten Räum- und Streupflicht

Viele Bürger wissen zwar von der Räum- und Streupflicht, sind sich aber unsicher, was diese genau umfasst. Unter der Woche, also von Montag bis Freitag, müssen Bürger diesen Verpflichtungen zwischen 7 und 20 Uhr nachkommen, an den Wochenenden morgens ab 9 Uhr.

Schneit es an manchen Tagen sehr stark, so muss eventuell auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass man seinen Arbeitsplatz verlässt, um seine Räumpflicht zu erfüllen. Nur wenn man wegen Berufstätigkeit ständig verhindert ist, muss man sich um eine Vertretung kümmern.

Der Gehweg muss auf einer Breite von etwa 120 cm geräumt werden, so dass zwei Personen locker aneinander vorbeigehen können. Auch der Weg zu den Mülltonnen darf nicht vergessen werden, hier genügt allerdings ein schmaler Streifen.

Ist es zudem auch glatt, so muss man nach dem Räumen die Wege auch noch streuen, das ist in diesem Fall sogar vorrangig. Kommt man seiner Räumpflicht nicht nach, so haftet man für eventuelle Schäden, dann kann man froh sein, wenn man eine private Haftpflichtversicherung hat.

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