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Garten-Ratgeber

Feuer machen im Garten - die rechtliche Lage

Möbel, Grill & Feuervon Kathrin Schendel6 Min. · 9 Abschnitte
Brennendes Holz in einer Feuerschale im Garten
Brennendes Holz in einer Feuerschale im Garten
Inhalt9 Abschnitte
  1. Wer die Regeln für Feuer im Garten macht
  2. Lagerfeuer, Feuerschale, Gartenabfälle: der Unterschied
  3. Was ins Feuer darf und was nicht
  4. Wann Sie auf das Feuer verzichten sollten
  5. Die sichere Feuerstelle im Garten
  6. Feuerschale und Feuerkorb als unkomplizierte Lösung
  7. Aufsicht, Löschen und Verantwortung
  8. Was bei Verstößen droht
  9. Häufige Fragen

Ein kleines Feuer in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb ist im eigenen Garten in den meisten Gemeinden ohne Genehmigung erlaubt, wenn Sie trockenes, unbehandeltes Holz verbrennen und die Nachbarn nicht durch Rauch belästigen. Gartenabfälle wie Laub, Grünschnitt oder Äste zu verbrennen, ist dagegen in weiten Teilen Deutschlands verboten oder nur ausnahmsweise mit Genehmigung erlaubt. Die genauen Regeln legen Bundesländer und Gemeinden fest, deshalb lohnt vor dem ersten Feuer ein Anruf beim Ordnungsamt.

Wer die Regeln für Feuer im Garten macht

Ein einheitliches „Feuergesetz“ gibt es nicht. Mehrere Rechtsbereiche greifen ineinander:

  • Abfallrecht: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, dass Abfälle verwertet werden. Gartenabfälle gehören in die Biotonne, auf den Kompost oder zum Wertstoffhof. Einige Länder erlauben das Verbrennen per Verordnung in Ausnahmefällen, andere gar nicht.
  • Immissionsschutz: Rauch, Ruß und Geruch dürfen die Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen. Das regeln Landesimmissionsschutzgesetze und im Streitfall das Nachbarrecht des BGB.
  • Waldrecht: Die Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer im Wald und in Waldnähe. Der vorgeschriebene Abstand ist je nach Bundesland unterschiedlich, häufig liegt er bei 100 Metern.
  • Ortsrecht: Viele Gemeinden haben eigene Verordnungen, etwa zu Brauchtumsfeuern, Osterfeuern oder zu Zeiten, in denen gar kein Feuer erlaubt ist.

Weil sich diese Regeln von Ort zu Ort unterscheiden, sind pauschale Aussagen im Internet mit Vorsicht zu genießen. Verbindlich ist, was Ihre Gemeinde sagt.

Lagerfeuer, Feuerschale, Gartenabfälle: der Unterschied

Rechtlich macht es einen großen Unterschied, warum Sie etwas verbrennen. Ein Feuer zum Wärmen, Zusammensitzen oder Stockbrotbacken ist ein sogenanntes Brauchtums- oder Geselligkeitsfeuer. Ein Feuer, mit dem Sie Grünschnitt loswerden wollen, ist Abfallbeseitigung.

FeuerRechtliche TendenzWorauf es ankommt
Feuerschale, Feuerkorbin der Regel ohne Genehmigungtrockenes Holz, kein Rauch beim Nachbarn, Aufsicht
Offene Feuerstelle am Bodenmeist erlaubt, teils anzeigepflichtigOrtsrecht, Abstände, Sicherung der Feuerstelle
GrillenerlaubtRücksicht auf Nachbarn, Mietvertrag
Gartenabfälle verbrennenmeist verbotennur mit Ausnahmegenehmigung, wo das Land es zulässt
Oster- und Brauchtumsfeuergenehmigungs- oder anzeigepflichtigAnmeldung bei der Gemeinde

Wer Laub und Äste „nebenbei“ im Lagerfeuer mitverbrennt, macht aus dem geselligen Feuer eine Abfallverbrennung. Genau das führt oft zu Anzeigen und Bußgeldern.

Was ins Feuer darf und was nicht

Erlaubt ist nur trockenes, naturbelassenes Holz: abgelagerte Scheite, trockene Zweige, Reisig, Zapfen, Holzbriketts ohne Bindemittel. Brennholz sollte mindestens ein bis zwei Jahre gelagert sein. Frisches oder nasses Holz qualmt stark und ist der häufigste Grund für Beschwerden.

Tabu sind:

  • lackiertes, lasiertes, imprägniertes oder beschichtetes Holz, Spanplatten, Sperrholz, alte Möbel und Paletten mit unbekannter Behandlung
  • Laub, Grasschnitt, frische Zweige und Heckenschnitt
  • Papier und Pappe in größeren Mengen, Verpackungen, Kunststoff
  • Benzin, Spiritus und andere flüssige Brandbeschleuniger

Behandeltes Holz setzt beim Verbrennen Schadstoffe frei und darf in keiner offenen Feuerstelle landen. Es ist Sondermüll oder gehört zum Wertstoffhof.

Wann Sie auf das Feuer verzichten sollten

Auch ein erlaubtes Feuer kann im Einzelfall verboten sein. Bei starkem Wind besteht Funkenflug, bei langer Trockenheit Brandgefahr. Viele Landkreise sprechen in Dürrephasen allgemeine Feuerverbote aus, die auch für Feuerschalen gelten. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes zeigt, wie hoch das Risiko in Ihrer Region ist.

Rücksicht gilt auch bei Wetterlagen, in denen der Rauch nicht abzieht, etwa bei Nebel oder Inversion. Hängen bei den Nachbarn Wäsche oder stehen die Fenster offen, ist der Abend für ein Feuer schlecht gewählt. Das ist nicht nur Höflichkeit: Wird der Rauch zur erheblichen Belästigung, können Nachbarn sich wehren, und das Ordnungsamt kann das Feuer untersagen.

Die sichere Feuerstelle im Garten

Eine feste Feuerstelle am Boden sollte auf nicht brennbarem Untergrund liegen, etwa auf Kies, Sand oder Pflaster, eingefasst von einem Ring aus Natursteinen. Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden, Hecken, Holzzäunen, Gartenhäusern und Bäumen – je größer das Feuer, desto mehr. Konkrete Mindestabstände schreiben manche Gemeinden vor, bundeseinheitliche Werte gibt es nicht. Tief hängende Äste über der Feuerstelle sind tabu.

Wie Sie eine Feuerstelle Schritt für Schritt anlegen, erklärt der Beitrag Feuerstelle im Garten. Ob dafür eine Genehmigung nötig ist, hängt von Größe und Bauart ab. Eine gemauerte Anlage mit Kamin kann baurechtlich anders zu bewerten sein als eine Mulde im Rasen. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach.

Feuerschale und Feuerkorb als unkomplizierte Lösung

Die einfachste Möglichkeit für ein Feuer im Garten ist eine Feuerschale oder ein Feuerkorb. Beide halten die Glut zusammen, lassen sich an einem geeigneten Platz aufstellen und nach dem Abend wegräumen. Eine Schale ist flach und aus einem Stück, oft mit Ablaufloch für Regenwasser. Ein Feuerkorb ist höher und seitlich offen, sodass Glut und Asche durchfallen können. Er braucht daher ein Blech oder eine Steinplatte als Unterlage.

Stellen Sie Schale oder Korb nie direkt auf Holzterrassen oder Rasen, der Boden darunter wird sehr heiß. Einen Vergleich der Varianten finden Sie im Beitrag Feuerkörbe und Feuerschalen für den Garten.

Aufsicht, Löschen und Verantwortung

Ein Feuer darf nie unbeaufsichtigt bleiben, auch nicht für ein paar Minuten, und zwar so lange, bis die Glut vollständig erloschen ist. Ein Eimer Wasser, ein angeschlossener Gartenschlauch oder ein Feuerlöscher gehören griffbereit neben die Feuerstelle. Zum Anzünden verwenden Sie Anzündwürfel und dünnes Holz, niemals Benzin oder Spiritus.

Zum Löschen gießen Sie die Glut gründlich ab und rühren sie mit einer Schaufel um, bis nichts mehr zischt. Asche bleibt lange heiß: Füllen Sie sie erst am nächsten Tag in einen Metalleimer. Wer durch ein Feuer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Prüfen Sie im Zweifel, ob Ihre private Haftpflichtversicherung das abdeckt.

Was bei Verstößen droht

Wer verbotenerweise Gartenabfälle verbrennt oder bei einem Feuerverbot ein Feuer entzündet, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder legen die Länder fest und können je nach Verstoß empfindlich ausfallen. Hinzu kommen Kosten, falls die Feuerwehr ausrücken muss, weil jemand den Rauch meldet. Deshalb ist es klug, größere Feuer vorab bei der Gemeinde anzuzeigen, auch wenn keine Pflicht besteht. Weitere Ideen für die kalte Jahreszeit im Garten finden Sie im Beitrag 5 Möglichkeiten, den Garten im Winter zu nutzen und in der Rubrik Gartenausstattung.

Häufige Fragen

Darf ich im Garten ein Lagerfeuer machen?

In den meisten Gemeinden ja, sofern es ein kleines Feuer mit trockenem, unbehandeltem Holz ist, es beaufsichtigt wird und die Nachbarn nicht belästigt werden. Manche Gemeinden verlangen eine Anzeige oder haben Sperrzeiten. Fragen Sie im Zweifel beim Ordnungsamt nach.

Braucht eine Feuerstelle im Garten eine Genehmigung?

Eine Feuerschale oder ein Feuerkorb braucht in der Regel keine. Bei einer festen, gemauerten Feuerstelle kann es anders aussehen, das regeln Landesbauordnung und Gemeinde. Das Bauamt gibt verbindlich Auskunft.

Darf ich Äste und Laub im Garten verbrennen?

In den meisten Bundesländern nicht. Gartenabfälle sollen kompostiert oder über die Biotonne und den Wertstoffhof entsorgt werden. Wo Ausnahmen möglich sind, brauchen Sie meist eine Genehmigung und müssen feste Termine und Auflagen einhalten.

Was tun, wenn der Nachbar ständig Feuer macht?

Suchen Sie zuerst das Gespräch. Bleibt der Rauch eine erhebliche Belästigung oder verbrennt der Nachbar Abfälle, ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner. Bei akuter Gefahr, etwa Funkenflug in Trockenheit, rufen Sie die Feuerwehr.

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